
Auf dem Gebiet des schulischen Religionsunterrichts ist die Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche besonders eng. Nach Art. 7, Abs. 3 des Grundgesetzes ist der Religionsunterricht ein vom Staat garantiertes ordentliches Schulfach. Der Religionsunterricht kann nur dann sichergestellt werden, wenn genügend Lehrerinnen und Lehrer bereit sind, ihn aus ihrer christlichen Überzeugung heraus zu erteilen. Das Land Hessen und die drei Bistümer Limburg, Mainz und Fulda kooperieren in der Weiterbildung von Lehrern, die eine Erweiterungsprüfung für das Fach katholische Religion ablegen wollen. Mit einer Kombination aus
- Studienwochen im Pädagogischen Zentrum,
- regional arbeitenden Studienzirkeln und einer
- umfangreichen Internetplattform mit Studienbriefen, Materialbriefen und Austauschmöglichkeiten
Dr. Viera Pirker
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E-Mail: viera.pirker@pz-hessen.de
Sekretariat:
Birgitta Dietrich
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Weiterführende Informationen:
Allgemeine Informationen des Amtes für Lehrerbildung Hessen
